Abbrennen biogener Materialien


feuer

Das Abbrennen von biogenen Materialien wie Holz oder Sträucher im Freien ist grundsätzlich laut der Tiroler Feuerpolizeiordnung verboten. Seit der Übernahme der Alarmierung der Feuerwehren durch die Leitstelle Tirol sind nun folgende Schritte zu tätigen:

  1. Genehmigung durch den Bürgermeister der Gemeinde Steinach.
  2. Nach Erhalt der Genehmigung ist das Abbrennen (Datum und Uhrzeit) der Leitstelle Tirol unter 0512 / 3313, sowie dem Kommandanten der Feuerwehr Steinach, Thomas Triendl, unter 0664 / 58 53 534 zu melden.

Eine zusätzliche Meldung an die Polizeiinspektion Steinach ist somit nicht mehr notwendig. Der Grund dieser Vorgangsweise ist diese, dass damit eine Alarmierung der Feuerwehr verhindert wird und Täuschungsalarme begrenzt bleiben.


ELLER Marco

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